Veröffentlichung im Amtsblatt
Nachdem der BVBA vom Notar gegründet wurde, wird die Gründungsurkunde im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.
Sie können die Veröffentlichung Ihres eigenen BVBA auf dieser Seite des belgischen Amtsblatts verfolgen. (Klicken Sie auf die blaue rechte Ecke mit dem Text: „Taten juristischer Personen“)