Steuerbelastung Ltd England

Nachdem die English Limited gegründet wurde und auch in der englischen Handelskammer registriert ist, wird die Gründung mit den englischen Steuerbehörden (HM Revenue & Customs (HMRC)) geteilt.
Es macht keinen Unterschied, ob die English Limited tatsächlich aktiv ist oder nicht. Die HMRC erstellt aus der Gründung der English Limited eine Computerdatei, aus der eine UTR-Nummer hervorgeht. UTR steht für Unique Taxpayer Reference. Diese UTR-Nummer ist in allen an die Limited gesendeten Unterlagen angegeben. Zunächst erhalten alle neuen Limiteds ein Formular CT41G, in dem die Körperschaftsteuer ausführlicher beschrieben wird. Die Informationen werden an die englische Adresse der Limited gesendet. Für den Fall, dass die Limited tatsächlich Geschäfte außerhalb Englands tätigt und eine Registrierung in einem anderen Land hat, erhält die Limited eine E-Mail an die in England registrierte Adresse. Es ist daher für jede Limited obligatorisch, eine englische Adresse zu führen.
Wenn eine English Limited nicht aktiv am Geschäft teilnimmt, dh keine Aktivitäten ausübt, wird sie als „ruhende Gesellschaft“ eingestuft. Die Limited erhält dann für einen bestimmten Zeitraum eine Körperschaftsteuerbefreiung.
Für den Fall, dass beispielsweise eine English Limited in den Niederlanden tätig ist und dort auch steuerpflichtig ist (VPB), ist eine Erklärung der niederländischen Steuerbehörden erforderlich. Eine solche Erklärung wird als „Erklärung als Steuerpflichtiger“ bezeichnet. Diese Erklärung muss im Original an die HMRC in England gesendet werden. Danach wird der Limited in England der Status „Dormant Company“ verliehen. Auf diese Weise muss die Limited in 2 Ländern keine VPB-Erklärung einreichen.