Registrierung der Handelskammer

Gleichzeitig mit der Gründung bereitet der Notar in Deutschland die Unterlagen für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister vor.

 

 

Die Registrierung im Handelsregister besteht aus folgenden Teilen:

  • Kopie der Gründungsurkunde GmbH
  • Erklärung der Aktionäre und Direktoren
  • Autorität der Direktoren
  • Erklärung der Direktoren
  • Aktienkapitaleinlage
  • Adresse GmbH Deutschland

Nachdem der Notar von der Bank eine Bestätigung erhalten hat, dass das Mindestkapital auf das Bankkonto eingezahlt wurde, leitet der Notar die Registrierung der GmbH an das Handelsregister weiter.