Notar besuchen

 

Auf Wunsch kann der Notar die BV durch eine Vollmacht einrichten. Diese Vollmacht muss dann von einem Fachmann (einem anderen Notar, Anwalt, Buchhalter oder Steuerberater) mitunterzeichnet werden. Dieser Fachmann muss erklären, dass Sie die Vollmacht tatsächlich unterschrieben haben, damit der Notar auch sicher ist, dass Sie dem Entwurf der Gründungsurkunde der BV zustimmen.

 

Natürlich müssen Sie nicht die Vollmacht nutzen, und Sie können auch den Notar besuchen und vor Ort für die Gründung der BV unterschreiben.

 

Wir bieten Ihnen den Service, dass Sie die BV per Proxy einrichten können, damit Sie Zeit und Mühe beim Besuch des Notars sparen.