Mindestlohnmanager

 

In Belgien ist es möglich, dass der Direktor / Manager seine Tätigkeiten ohne Vergütung (also ohne Vergütung) ausübt.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrer tatsächlich keine andere Entschädigung erhält. Wenn es andere Einnahmequellen außerhalb des BVBA gibt, kann nachgewiesen werden, dass der Manager eines anderen Einkommens seinen privaten Verpflichtungen nachkommt. Ist dies nicht der Fall, muss der Direktor dennoch ein Gehalt vom BVBA erhalten.

 

In Belgien ist es möglich, den VPB-Satz auf 24,98% anstatt auf 33,99% zu senken, aber dann müssen einem Manager brutto 36.000 Euro zugewiesen werden, es sei denn, der Gewinn ist niedriger als der Lohn. (Es gibt auch eine Reihe anderer Bedingungen)

 

In Belgien gibt es daher keine vergleichbare Bestimmung wie in den Niederlanden, wonach der Lohn einer DGA mindestens 43.000 Euro betragen muss.