Mindestlohn Direktor
Pflichtlohn Direktor / Direktor BV

 

Wenn Sie ein Verwaltungsratsmitglied und auch Aktionär einer BV sind (mehr als 5% Aktionär), müssen Sie von der BV mindestens ein Bruttogehalt von mindestens 43.000 Euro erhalten (Artikel 12a des LB-Gesetzes). Dieses Gehalt gilt, wenn Sie Vollzeit für die BV arbeiten. Wenn Sie beispielsweise nur 20 Stunden pro Woche für die BV arbeiten, können Sie das Gehalt halbieren. Es ist ratsam, dies im Voraus mit den Steuerbehörden kurzzuschließen. Auf Wunsch können wir diesen Prozess für Sie erledigen. (in unserem Tarif für die Gründung der BV enthalten)

 

Wenn es in Ihrer Branche üblich ist, ein Bruttogehalt von mehr als 43.000 Euro zu erhalten, gilt das Übliche. Angenommen, eine vergleichbare Person mit derselben Position und ohne Aktionär verdient ein Gehalt von 60.000 Euro, dann müssen Sie das gleiche Gehalt und nicht die vorgeschriebenen 43.000 Euro erhalten. Sie sollten auch darauf achten, dass Sie nicht weniger verdienen als Ihre Mitarbeiter.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie mehr als 50% der Aktien / Stimmrechte an der BV haben, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr Gehalt zahlen. Ist dies weniger, sind die Prämien fällig. Der Grund dafür ist, dass bei mehr als 50% der Aktien / Stimmrechte keine Autoritätsbeziehung zur BV besteht und Sie beispielsweise eine Entlassung oder Suspendierung selbst stoppen können. Bei einer Minderheitsbeteiligung (weniger als 50%) ist dies nicht möglich, und es besteht ein Autoritätsverhältnis und damit die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Mit der Einführung der neuen Flex BV gibt es mehr Möglichkeiten, Arten von Aktien auszugeben. Mit Art der Anteile ist beispielsweise gemeint:

 

  • Ausgabe von Aktien ohne Stimmrecht oder mit mehr oder weniger Stimmrechten;
  • Ausgabe von Aktien ohne Gewinnrecht oder mit mehr oder weniger Gewinnrecht;

 

Dies kann dazu führen, dass Sie mehr als 5% einer Aktienklasse besitzen, was bedeutet, dass Sie ein erhebliches Interesse haben. Wenn Sie auch Tätigkeiten für die BV ausüben, gelten für Sie die Bestimmungen von Artikel 12a des LB-Gesetzes. Es wird daher eher ein obligatorisches Mindestgehalt für einen Mitarbeiter der BV geben, wenn er mehr als 5% (irgendeiner Art) der Aktien besitzt.

 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte.