Mindestlohn Direktor
In Deutschland hat ein Geschäftsführer einer GmbH vereinbart, dass das Gehalt angemessen und marktgerecht sein muss. Was zumutbar ist, hängt von den Umständen ab, wie zum Beispiel, in welchen Branchenaktivitäten durchgeführt wird, ob die GmbH neu gegründet wurde und ob der Direktor auch Aktionär ist.
In bestimmten Fällen wäre es daher möglich, dass der Direktor keine (Mindest-) Vergütung erhält, dies hängt jedoch von den Umständen ab. Ähnliche Rechtsvorschriften wie in den Niederlanden, wonach ein Mindestlohn von 43.000 EUR vorgeschrieben ist (Artikel 12a des LB-Gesetzes), gelten daher in Deutschland nicht.