Mindestlohn Direktor

Obligatorischer Gehaltsdirektor / Direktor English Limited mit Registrierung in den Niederlanden
Wenn Sie ein Verwaltungsratsmitglied und auch Aktionär einer englischen Limited (mehr als 5% Aktionär) sind, müssen Sie von der Limited mindestens ein Bruttogehalt von mindestens 42.000 Euro erhalten (Artikel 12a des LB-Gesetzes). Dieses Gehalt gilt, wenn Sie Vollzeit für die Limited arbeiten. Wenn Sie beispielsweise nur 20 Stunden pro Woche für die BV arbeiten, können Sie das Gehalt halbieren. Es ist ratsam, dies im Voraus mit den Steuerbehörden kurzzuschließen. Auf Wunsch können wir diesen Prozess für Sie erledigen.
Wenn es in Ihrer Branche üblich ist, ein höheres Gehalt als 42.000 EUR brutto zu erhalten, gilt das Übliche. Angenommen, eine vergleichbare Person mit derselben Position und ohne Aktionär verdient ein Gehalt von 60.000 Euro, dann müssen Sie das gleiche Gehalt erhalten und nicht die vorgeschriebenen 42.000 Euro. Sie sollten auch darauf achten, dass Sie nicht weniger verdienen als Ihre Mitarbeiter.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie mehr als 50% der Aktien / Stimmrechte an der Limited besitzen, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr Gehalt zahlen. Ist dies weniger, sind die Prämien fällig. Der Grund dafür ist, dass bei mehr als 50% der Aktien / Stimmrechte keine Autoritätsbeziehung mit der Limited besteht und Sie beispielsweise eine Entlassung oder Suspendierung selbst stoppen können. Bei einer Minderheitsbeteiligung (weniger als 50%) ist dies nicht möglich, und es besteht ein Autoritätsverhältnis und damit die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Ausgehend davon ist der Ausgangspunkt, dass die English Limited in den Niederlanden registriert ist (Handelskammer und Steuerbehörden) und sich daher tatsächlich in den Niederlanden befindet. Daher gilt für England keine Mindestlohnanforderung.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte.