Mindestkapital

Bis zum 30. September 2012 musste ein Kontoauszug für die Gründung einer BV eingereicht werden. Dieser Kontoauszug wird ausgestellt, wenn ein Bankkonto im Namen des BV 18.000 hinterlegt wurde. Ab dem 1. Oktober 2012 ist die neue Gesetzgebung in Bezug auf Flex BV eine Tatsache. Dies führt zur Abschaffung des Mindestkapitals. Von nun an kann eine BV mit jedem gewünschten Kapital eingerichtet werden, beispielsweise 10.000 oder 1.000 Euro, aber auch ein Kapital von 1 Euro oder 0,10 Cent ist ausreichend. Die Wahl liegt beim Unternehmer!

 

Die Änderung hat auch Konsequenzen für bestehende BVs. Wenn Sie eine BV haben, in der Sie eine Girokontoverschuldung gegenüber der BV haben, ist eine Reduzierung des Grundkapitals (dh weniger als 18.000 EUR) eine Option, um auch die Girokontoverschuldung zu reduzieren. Schließlich müssen Sie für die erworbenen Aktien weniger an die BV zahlen.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Änderung der Satzung auf der Grundlage der oben genannten Punkte wünschen, bitte ich Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.