Mindestkapital
Eine GmbH verfügt über ein Mindestkapital von 25.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte bei der Gründung hinterlegt werden muss, also insgesamt 12.500 Euro.
Es ist auch möglich, eine Mini-GmbH („Unternehmensgesellschaft mit beschränkter Haftung“) zu gründen, deren Mindestkapital nur 1 Euro beträgt. Im Gegenzug müssen jedes Jahr 25 Prozent des Gewinns für den Kapitalaufbau reserviert werden. Sobald ein Betrag von 25.000 Euro zusammen eingespart wird, wird die UG automatisch in eine normale GmbH umgewandelt.