Gründungsphase

Wenn Sie, bevor der Notar die Urkunde der BV unterzeichnet hat, bereits mit der BV in Ausbildung aktiv sind, sind Sie verpflichtet, die BV i.o. bei der Handelskammer registrieren. In der Korrespondenz mit Dritten (Lieferanten, Kunden usw.) müssen Sie klar angeben, dass Sie im Namen einer BV handeln, d.h. Tatsächlich handeln Sie als Einzelunternehmen, da Sie persönlich für die Handlungen in der i.o.-Phase haften. Die Verträge in dieser Phase sind im Auftrag des Einzelunternehmens. Die BV kann einen Vertrag erst später übernehmen, wenn die Gegenpartei zustimmt.

 

Ab dem 1. Oktober 2012 ist der Gründungsakt für eine BV kürzer, da für das Mindestkapital kein Kontoauszug mehr erforderlich ist. Aus diesem Grund ist es oft nicht erforderlich, im Namen der BV zu handeln Rechtsakte durchführen. Wir raten auch dringend davon ab, da Sie persönlich für diese Handlungen haften. Warten Sie nicht, bis die BV eingerichtet wurde, bevor Sie Verträge unterzeichnen. Mit unserem Fachwissen stellen wir sicher, dass Ihr neuer BV schnell eingerichtet wird, so dass die Wartezeit auf ein Minimum beschränkt bleibt.