Die deutsche GmbH ist vergleichbar mit der niederländischen BV. Die Abkürzung GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Was brauchen wir für die Gründung der GmbH:
- Reisepass / Personalausweis der zukünftigen Direktoren und Aktionäre;
- Dokument mit der privaten Adresse der Direktoren, z. B. eine aktuelle Energierechnung, eine Steuerveranlagung oder ein Auszug aus der Gemeinde;
- Gewünschter Name der GmbH. Dies muss dem Amtsgericht zur Genehmigung vorgelegt werden;
- Zielbeschreibung der GmbH;
- Adresse der GmbH in Deutschland;
Auf der Grundlage dieser Dokumente erstellen wir einen Entwurf einer Gründungsurkunde, der vom deutschen Notar genehmigt wird. Sie erhalten dieses Konzept innerhalb eines Tages (per E-Mail).
Nach Ihrer Zustimmung wird ein Termin mit dem Notar und der Bank in Deutschland vereinbart. Nach Unterzeichnung der Gründungsurkunde und Überweisung des Stammkapitals auf das Konto der GmbH wird die GmbH vom Notar im deutschen Handelsregister eingetragen.
Eine GmbH verfügt über ein Mindestkapital von 25.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte bei der Gründung hinterlegt werden muss, also insgesamt 12.500 Euro.