Eine SARL ist eine Société à responsabilité limitée, ähnlich wie eine niederländische BV. Die Société Anonyme (SA) ist eine französische Rechtsform, die wiederum meist mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Beide Rechtsformen haben eine ähnliche Methode der Gründung. Wenn Sie als ausländischer Unternehmer ein Unternehmen in Frankreich gründen möchten, gibt es eine Reihe von Aspekten zu beachten. Französische SALR zum Beispiel werden von mindestens 2 natürlichen oder juristischen Personen gegründet, und ein Anfangskapital von 1 Euro ist möglich, aber nicht empfohlen. Erfahren Sie alles über die Gründung einer SARL oder SA.
Wenn Sie in Frankreich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Société à responsabilité limitée, gründen möchten, ist das Mindestanfangskapital auf 1 € festgelegt, auch bekannt als Stammkapital. In der französischen Kultur ist ein so geringer Betrag jedoch nicht ratsam. Da das Anfangskapital von 1 € öffentlich in den Unternehmensunterlagen aufgeführt ist, wird es bei potenziellen Partnern kein Vertrauen erwecken. Deshalb entscheiden sich Start-ups eher für ein Anfangskapital von mindestens 3.000 Euro.
Start-up-Kapital muss Vertrauen schaffen, insbesondere in der französischen Kultur
In vielerlei Hinsicht ist die SARL einer niederländischen BV verblüffend ähnlich. Die Aktionäre spielen eine wichtige Rolle innerhalb der SARL und können über die Höhe des Anfangskapitals entscheiden. Jeder Aktionär ist selbst für die Höhe seiner Einlage verantwortlich. Es gibt keine obligatorische Einzahlung des Aktienkapitals.
Eine SA, Société Anonyme, ist vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dabei handelt es sich um eine größere Rechtsform mit mindestens sieben Gesellschaftern, die gemeinsam ein Mindestgründungskapital von 37.000 Euro einbringen. Die Hälfte dieses Kapitals muss im Voraus eingezahlt werden, der Rest im ersten Jahr nach der Gründung. Es gibt zwei Varianten der SA: SASU mit einem Aktionär und SAS mit zwei bis sieben Aktionären.
Van Lier übernimmt die komplette Gründung und das Verfahren zur Gründung einer SARL oder SA. Dazu gehören die folgenden Elemente:
Die Einrichtungszeit beträgt etwa 2-3 Wochen, einschließlich der Eröffnung eines französischen Bankkontos. Es ist nicht notwendig, den Anwalt/Notar persönlich aufzusuchen. Sie erhalten alle Dokumente über unser Büro. Nach Unterzeichnung der Dokumente kann die SARL gegründet werden, und wir kümmern uns um die erforderliche Registrierung.
Wir decken alle Aspekte einer SARL/SA-Gründung ab, so dass Sie für Ihre Geschäftstätigkeit in Frankreich bestens gerüstet sind. Sie sind auf dem französischen Markt noch nicht ganz zu Hause? Wir können Sie vom Plan bis zur tatsächlichen Gründung der SARL oder SA umfassend unterstützen und fachkundig beraten.
Haben Sie noch Fragen zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder möchten Sie, dass wir sofort für Sie tätig werden? Füllen Sie dann das Kontaktformular aus.