Van Lier Fiscaal Advies

Gründung einer französischen SARL / SA

Eine SARL ist eine Société à responsabilité limitée, ähnlich wie eine niederländische BV. Die Société Anonyme (SA) ist eine französische Rechtsform, die wiederum meist mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Beide Rechtsformen haben eine ähnliche Methode der Gründung. Wenn Sie als ausländischer Unternehmer ein Unternehmen in Frankreich gründen möchten, gibt es eine Reihe von Aspekten zu beachten. Französische SALR zum Beispiel werden von mindestens 2 natürlichen oder juristischen Personen gegründet, und ein Anfangskapital von 1 Euro ist möglich, aber nicht empfohlen. Erfahren Sie alles über die Gründung einer SARL oder SA.

SARL gründen

Wenn Sie in Frankreich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Société à responsabilité limitée, gründen möchten, ist das Mindestanfangskapital auf 1 € festgelegt, auch bekannt als Stammkapital. In der französischen Kultur ist ein so geringer Betrag jedoch nicht ratsam. Da das Anfangskapital von 1 € öffentlich in den Unternehmensunterlagen aufgeführt ist, wird es bei potenziellen Partnern kein Vertrauen erwecken. Deshalb entscheiden sich Start-ups eher für ein Anfangskapital von mindestens 3.000 Euro.

Start-up-Kapital muss Vertrauen schaffen, insbesondere in der französischen Kultur

In vielerlei Hinsicht ist die SARL einer niederländischen BV verblüffend ähnlich. Die Aktionäre spielen eine wichtige Rolle innerhalb der SARL und können über die Höhe des Anfangskapitals entscheiden. Jeder Aktionär ist selbst für die Höhe seiner Einlage verantwortlich. Es gibt keine obligatorische Einzahlung des Aktienkapitals.

SA gründen

Eine SA, Société Anonyme, ist vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dabei handelt es sich um eine größere Rechtsform mit mindestens sieben Gesellschaftern, die gemeinsam ein Mindestgründungskapital von 37.000 Euro einbringen. Die Hälfte dieses Kapitals muss im Voraus eingezahlt werden, der Rest im ersten Jahr nach der Gründung. Es gibt zwei Varianten der SA: SASU mit einem Aktionär und SAS mit zwei bis sieben Aktionären.

Gründung einer SARL / SA - der Antrag

Van Lier übernimmt die komplette Gründung und das Verfahren zur Gründung einer SARL oder SA. Dazu gehören die folgenden Elemente:

  • Steuerliche Beratung bei der Unternehmensgründung
  • Kontakte zum Anwalt/Notar in Frankreich
  • Eintrag in Register in Frankreich
  • Steuernummer beantragen
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines lokalen Bankkontos bei einer großen internationalen französischen Bank
  • Einführung in einen lokalen Buchhalter und bei Bedarf Unterstützung bei Marketing und Logistik in Frankreich (durch Partner)
  • Unterstützung bei einer französischen Adresse

Die Einrichtungszeit beträgt etwa 2-3 Wochen, einschließlich der Eröffnung eines französischen Bankkontos. Es ist nicht notwendig, den Anwalt/Notar persönlich aufzusuchen. Sie erhalten alle Dokumente über unser Büro. Nach Unterzeichnung der Dokumente kann die SARL gegründet werden, und wir kümmern uns um die erforderliche Registrierung.

Was macht van Lier bei der Gründung?

Wir decken alle Aspekte einer SARL/SA-Gründung ab, so dass Sie für Ihre Geschäftstätigkeit in Frankreich bestens gerüstet sind. Sie sind auf dem französischen Markt noch nicht ganz zu Hause? Wir können Sie vom Plan bis zur tatsächlichen Gründung der SARL oder SA umfassend unterstützen und fachkundig beraten.

Richten Sie Ihr SA bei Van Lier Fiscaal Advies BV ein.

Haben Sie noch Fragen zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder möchten Sie, dass wir sofort für Sie tätig werden? Füllen Sie dann das Kontaktformular aus.