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Gründung einer deutschen GmbH, aber Registrierung in den Niederlanden

Sie wollen ein deutsches Unternehmen für Ihre deutschen Kunden und Lieferanten, aber nicht alle Verpflichtungen in Deutschland, wie Buchhaltung und Steuererklärungen? Dies ist möglich, wenn Sie nach der Gründung die GmbH in den Niederlanden bei der Handels- und Steuerkammer registrieren lassen. Die GmbH beantragt zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland.

Für Ihre deutschen Kunden ändert sich nichts, sie sehen nur eine deutsche GmbH mit einer deutschen Handelsregisternummer und einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so dass die GmbH kommerziell ein komplett deutsches „Look and Feel“ hat.

Die Jahresabschlüsse und VPB-Erklärungen werden in den Niederlanden erstellt und können bei Ihrem niederländischen Buchhalter eingereicht werden. Also ein großer kommerzieller Vorteil, kombiniert mit großem Bedienungskomfort!

Gründung einer GmbH: Deutsche Gesellschaft

Die Gründung einer GmbH erfolgt über einen deutschen Notar. Wir begleiten Sie zum deutschen Notar, um die Urkunde zu erklären und ins Niederländische zu übersetzen. Die Texte in der Urkunde sind von Natur aus sehr komplex, so dass eine Übersetzung oft wünschenswert ist. Vor Ihrem Besuch beim Notar müssen einige Dinge formell aufgesetzt werden:

  • Firmanaam GmbH
  • Persönliche Daten Gründer
  • Geschäftsadresse: eine ständige Adresse in Deutschland ist Pflicht
  • Beschreibung der Aktivitäten der GmbH

Der Direktor muss übrigens immer eine Privatperson sein (Geschäftsführer). Ein Aktionär kann entweder eine private oder eine juristische Person sein. Ein Aktionär ist ins Deutsche übersetzt ein Gesellschafter.

Einbringung von Kapital und Eröffnung eines Bankkontos GmbH

Für die Gründung einer GmbH gilt ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte in die Gründung investiert werden muss (= 12.500 Euro). Dies wird als Stammkapital bezeichnet. Die andere Hälfte der Stammkapitaleinzahlung kann zu einem späteren Zeitpunkt in die GmbH eingebracht werden. Der Gesellschafter der GmbH sollte daher diese 12.500,00 EUR auf ein neu eröffnetes Bankkonto bei einer deutschen Bank einzahlen.

Wir kümmern uns außerdem um die Beantragung des deutschen Bankkontos für die GmbH. Unmittelbar nach dem Notartermin werden wir die Bank aufsuchen, damit Sie dort die Unterschrift zur Eröffnung des Bankkontos leisten können,

Beachten Sie, dass das Aktienkapital über ein Bankkonto auf den Namen des Aktionärs eingezahlt wird und nicht über ein anderes Konto. Damit sollen Probleme in der Zukunft vermieden werden, bei denen ein Treuhänder argumentieren könnte, dass der Aktionär selbst keine Einzahlung des Aktienkapitals vorgenommen hat.

Registrierung Deutsches Handelsregister und Handelskammer in den Niederlanden

Nach der Unterzeichnung der Urkunde und der Abwicklung der Gründung beim Amtsgericht wird die GmbH in das deutsche Handelsregister eingetragen. Dieses Register ist vergleichbar mit der niederländischen Handelskammer. Sie erhalten einen Auszug hiervon. Eine deutsche Umsatzsteuernummer wird ebenfalls beantragt.

Danach wird die GmbH auch in das niederländische Handelsregister (KvK) eingetragen. Eine niederländische Mehrwertsteuernummer wird ebenfalls beantragt. Die GmbH ist in den Niederlanden körperschaftsteuerpflichtig.

Verwaltungsdienstleistungen für deutsche GmbH

Da die GmbH in den Niederlanden steuerlich ansässig ist, kann ein niederländischer Buchhalter auch den Jahresabschluss und die VPB-Erklärung erstellen. In Deutschland werden die Umsatzsteuererklärungen nur für die GmbH abgegeben.

Zusätzliche Fragen und Gründung der GmbH

Kontaktieren Sie uns für die Einrichtung und für alle Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Direktor Mindestlohn

Die GmbH ist steuerlich in den Niederlanden ansässig. Sie müssen also keine Löhne in Deutschland zahlen, wohl aber in den Niederlanden. Der Betrag hängt von Ihrer Unternehmensstruktur und dem Gewinn der GmbH ab,

In bestimmten Fällen wäre es also möglich, dass der Direktor keine (Mindest-)Vergütung erhält, aber das hängt von den Umständen ab. Theoretisch fällt die GmbH unter den Mindestlohn einer DGA in Höhe von 56.000 € (Artkel 12a Wet LB)

Administrative Dienste

Nach der Gründung stellen wir den Kontakt zu Fachleuten her, die Ihnen bei den administrativen Abläufen, Steuererklärungen und anderen Verwaltungsarbeiten helfen können.

Anmeldung bei der Handelskammer

Gleichzeitig mit der Gründung wird der Notar in Deutschland die Unterlagen für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister vorbereiten.

Die Registrierung im Handelsregister besteht aus den folgenden Teilen:

  • Kopie des Gründungsvertrags der GmbH
  • Erklärung der Aktionäre und Direktoren
  • Befugnisse der Direktoren
  • Erklärung der Direktoren
  • Zahlung von Aktienkapital
  • Adresse GmbH Deutschland

Nachdem der Notar von der Bank die Bestätigung erhalten hat, dass das Mindestkapital auf das Bankkonto eingezahlt wurde, leitet der Notar die Anmeldung der GmbH an das Handelsregister weiter.

Anschließend wird die GmbH bei der Handelskammer in den Niederlanden eingetragen.

Entwurf des Gesellschaftsvertrags

Die Gründungsurkunde der GmbH wird in Absprache mit dem Notar aufgesetzt. Ein Beispiel für einen GmbH-Gesellschaftsvertrag können Sie bei uns per E-Mail anfordern.

Neben dieser Gründungsurkunde werden in Absprache mit dem Notar die Formulare für die Eintragung in das Handelsregister (KvK), den Gesellschafsvertrag und das Gesellschafterregister erstellt. Der Notar kümmert sich um die Registrierung der Formulare bei den Behörden.

Gründen Sie Ihre deutsche GmbH mit Van Lier Fiscaal Advies BV

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