Bankkonto BV

Auf Wunsch können wir die Antragsformulare für die Eröffnung eines Bankkontos für Ihre neue BV für Sie ausfüllen. Dies ist bei einem niederländischen Bankinstitut möglich, aber beispielsweise auch bei einer deutschen Bank.

 

Sie müssen der Bank immer selbst erscheinen, um Dokumente zu unterschreiben und die Bankkarte usw. abzuholen.

 

Ab dem 1. Oktober 2012 ist der Kontoauszug nicht mehr erforderlich und das Mindestkapital für die BV wurde abgeschafft. Der Notar kann daher die BV einrichten, ohne zuvor ein Bankkonto zu eröffnen.

 

Am einfachsten ist es, ein Bankkonto bei einer niederländischen Bank zu eröffnen. Bei Banken außerhalb der Niederlande werden mehrere Dokumente angefordert, die häufig auch von einem Fachmann, beispielsweise einem Notar, Steuerberater oder Anwalt, legalisiert werden.