Adresse BV Niederlande
Ein BV muss eine niederländische Adresse für die Registrierung bei der Handelskammer in den Niederlanden angeben. Dies muss mit einem gültigen Mietvertrag nachgewiesen werden oder weil sich die BV an der Heimatadresse eines der Direktoren der BV befindet.
Gemäß Artikel 177 Absatz 3 Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs muss sich der Sitz der BV in den Niederlanden befinden. Gemäß Artikel 180 Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen die Direktoren die BV bei der Handelskammer registrieren.
Wenn eine niederländische juristische Person nur Niederlassungen außerhalb der Niederlande hat, muss eine Registrierung daher auch bei der Handelskammer erfolgen
Die Angaben zum Unternehmen im Ausland sind nicht im Handelsregister enthalten. Bitte beachten Sie, dass ein BV in den Niederlanden gemäß Artikel 2 des VPB-Gesetzes immer für die Körperschaftsteuer steuerpflichtig bleibt. Die BV erhält daher weiterhin eine Steuererklärung von den niederländischen Steuerbehörden, obwohl es in den Niederlanden keine steuerpflichtigen Tatsachen gibt. In den Niederlanden gibt es keine steuerpflichtigen Tatsachen, wenn alle Aktivitäten außerhalb der Niederlande stattfinden oder wenn die tatsächliche Verwaltung der BV außerhalb der Niederlande erfolgt. Die BV ist dann steuerpflichtig, wenn die Aktivitäten ausgeführt werden oder wenn der Vorstand die tatsächlichen Entscheidungen trifft.